Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen (umfassen Liefer-, Einkaufs- und Auftragsbedingungen) gelten für unsere gesamten Leistungen und Aufträge. Abweichungen von unseren AGB sowie entgegenstehende, von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen von Kunden oder Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, dass diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Unsere AGB verlieren bei späteren, verspäteten oder verzögerten Vertragsabschlüssen mit den Parteien ihre Gültigkeit nicht. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Irrtümer, Fehler und Änderungen vorbehalten. 


§ 2 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung  inkl. Zinsen, Kosten etwaiger Rechtsverfolgung und Kosten durch Intervention wegen Pfändung des Gegenstandes durch Dritte sowie Nebenkosten) unser Eigentum. Verpfändung an Dritte sowie die Übereignung an Dritte (eventuell zur Sicherung) wird mit diesen Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert bei erfolgreich abgeleisteter Arbeit bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ein Eigentumsrecht unsererseits auf den Gegenwert der geleisteten Arbeit im Umfang der vorhandenen Einrichtung bezogen auf unseren Auftrag. Bei Veräußerung des Kaufgegenstandes, welcher sich zur Zeit der Veräußerung noch ganz oder teilweise in unserem Besitz befindet, verpflichtet sich unser Vertragspartner den vollen Umfang des Erlöses, welcher durch den Weiterverkauf unserer Ware entstanden ist, an uns abzutreten. Die Ausübung eines Zurückhaltungsrechtes durch den Kunden wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen
Unsere Leistungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Andernfalls gelten schriftlich vereinbarte Sonderzahlungskonditionen, Sonderkonditionen zu Lieferungen müssen in den Geschäftsräumen des Verkäufers (in Sonderstellung in solchen des Käufers) vereinbart werden. Abweichende Konditionen zu den unseren, gelten nicht und werden somit ausgeschlossen, ausgenommen: ausdrücklich und schriftlich vereinbart und von der Geschäftsleitung gegengezeichnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konto maßgebend. Mangels anderweitiger Vereinbarung hat der Kunde nach Zahlungsverzug zwölf Prozent Verzugszinsen per anno aliquot zu leisten. Mangels anderweitiger Bestimmungen oder gesetzlicher Beschlüsse werden Zahlungen jeweils auf die älteste noch offene Schuld, einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen (z.B. Zinsen, Rechtskosten, etc.) verrechnet. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Gegenforderungen des Kunden zulässig. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir zur Leistung, Lieferung oder Fertigstellung unserer Leistung bis zur vollständigen Bezahlung nicht verpflichtet. Bei Übergabe des Geschäfts an Dritte, Auflösung des Geschäfts oder Tod des Kunden sind wir berechtigt, die bis dato geleistete Arbeit in Rechnung zu stellen und für die noch nicht geleistete Arbeit Vorauskasse zu verlangen. Die Ausübung eines Zurückhalterechts des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 4 Gefahrtragung
Sonderleistungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Durch von uns nicht verschuldete, nicht zu vertretende und nicht zu beeinflussende Umstände, durch die die Herstellung oder Erfüllung des Auftrages unverhältnismäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich werden (etwa in Fällen höherer Gewalt und Krieg sowie behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen, mittelbarer oder unmittelbarer Streik, Aussperrungen, etc.), entbinden uns für die Dauer der Behinderung  und deren Nachwirkungen von unseren Lieferverpflichtungen. In diesen Fällen gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

§ 5 Garantie und Gewährleistung
Ersatzpflichten nach dem Produkthaftpflichtgesetz werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Als Gewährleistungsfristen gelten die §§ 922 bis 933 des ABGB, relativiert durch: Haftung durch Verschulden und Versäumnis wird ausgeschlossen. Als Gewährleistungsfrist wird bei Vertragsannahme maximal die Gesamtdauer von dreißig Tagen ab Vertragsantritt vereinbart, wobei offene Mängel unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden müssen. Anzeigen bei bereits ver- oder bearbeiteten Waren und Grundstücken gelten als verspätet. Diese Einschränkungen der Gewährleistung gelten auch für Regressforderungen nach § 933b AGBG. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Soweit persönliche Haftung ausgeschlossen gelten unsere Haftungsbeschränkungen auch für gesetzliche Vertreter, Erfüllungshilfen und Beauftragte. Die rechtzeitige Mängelrüge ist Voraussetzung für jeden Gewährleistungsanspruch.

Wir haften gegenüber den Kunden für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden). Darüber hinaus ist unsere Haftung der Höhe nach mit der für derartige Schadensfälle zur Verfügung stehenden Versicherungssumme begrenzt.


§ 6 Arbeitsunterlagen

Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen sowie Pläne und sonstige Unterlagen haften wir bis zu 4 Wochen nach Erledigung unseres Auftrages. Innerhalb dieser Zeit haben wir die uns übergebenen Unterlagen auf Aufforderung an den Kunden zurückzugeben.  Nach Ablauf dieser Frist sind wir nicht mehr verpflichtet, die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen zurückzustellen. Darüber hinaus übernehmen wir für nicht dezidiert verlange Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.


§ 7 Anwendbares Recht – Erfüllungsort – Gerichtsstand
Als anwendbares Recht, respektive als Rechtsbeziehung zwischen uns und unseren Kunden bzw. zwischen uns und unseren Lieferanten gilt bei Vertragsabschluss das österreichische Recht als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird einvernehmlich ausgeschlossen. Erfüllungsort unserer Leistungen und derer unserer Lieferanten ist der Sitz unseres Unternehmens in 6890 Lustenau. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das für 6850 Dornbirn sachlich zuständige Gericht.

 

§ 8 Schlussbestimmungen
Abweichungen dieser AGB erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit.
Mündliche Abreden bestehen nicht. 

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB nicht rechtsunwirksam oder ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsklauseln nicht berührt.